Baden-Württemberg
Professionelle Entrümpelungen in ganz Baden-Württemberg
info@ruempelgo.com
Montag - Freitag: 8:00 - 19:00
Samstag: 10:00 - 18:00
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Der Verlust eines Menschen ist ein schmerzhaftes Erlebnis und oft steht dabei auch die Frage was mit den Haushaltsgegenständen, Möbeln oder Kleidern passieren soll. Auch erhalten Erben Häuser oder Wohnungen, die oft stark verschmutzt oder in einem schlechten Zustand sind.
Wir sorgen dafür, das die Wohnung/ das Haus wieder bewohnbar ist und verhindern dadurch Wert- und Mietverluste durch langen Leerstand.
Diskretion ist unser oberstes Gebot und wir wissen Ihren Mut zu diesem Schritt zu schätzen. Jegliche Informationen über unsere Kunden dringen nicht an Außenstehende und gehört zu unserer Arbeitsphilosophie.
Wir räumen die komplette Wohnung
und bieten auch notwendige Reinigungs- und Renovierungsarbeiten preisgünstig an.
Nach ordnungsgemäßer Durchführung der Wohnungsräumung
oder Wohnungsauflösung werden wir die Räumlichkeiten besenrein an Sie übergeben.
Auch eine Übergabe der Wohnung an den Vermieter ist durch uns möglich.
Die Entsorgung der Möbel und des Hausrates erfolgt fachgerecht und umweltfreundlich.
Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich vor einer Wohnungsauflösung völlig kostenfrei beraten.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Besichtigungstermin vor Ort.
Ihr Ansprechpartner für günstige Entsorgungen und Räumungen in Singen, Konstanz, Überlingen, Stockach, Friedrichshafen und in weiteren Teilen Baden-Württembergs. Wir bieten unsere Kunden folgende Entsorgungsdienstleistungen an.
Sie erhalten unmittelbar ein faires Festpreisangebot für Ihr Räumung.
Sie wählen Ihren Wunschtermin, wir kommen pünktlich und treffen alle notwendigen Vorkehrungen.
Räumung aller Art – Von der Entsorgung alter Möbel bis zur Entrümpelung eines ganzen Messie-Hauses übernehmen wir alle Tätigkeiten für Sie! Sie können die Zimmer oder Liegenschaften bald wieder in vollem Ausmaß nutzen, sie etwa zur Besichtigung für neue Mieter freigeben oder selbst beziehen.
Die Auflösung einer Wohnung nach dem Tod einer Person kann für die Angehörigen, die dafür verantwortlich sind, immer eine emotionale Belastung sein. Häufig befinden sich die Angehörigen noch in einer Phase der Trauer und müssen sich nun zusätzlich mit rechtlichen Bestimmungen und der Organisation der Auflösung der Wohnung auseinandersetzen.
Im Falle des Todes eines Familienmitglieds oder nahen Verwandten gibt es verschiedene rechtliche Bestimmungen, die Sie als Angehöriger beachten sollten. Obwohl man meinen könnte, dass der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters automatisch endet, ist das nicht der Fall.
Wenn Sie das Erbe des Verstorbenen antreten, übernehmen Sie auch den Mietvertrag für die Wohnung. Wenn Sie die Wohnung behalten möchten, müssen Sie nichts weiter tun.
Wenn Sie die Wohnung jedoch nicht behalten möchten, sollten Sie sich schnell mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Viele Vermieter zeigen aufgrund der Umstände Verständnis und ermöglichen Ihnen gegebenenfalls eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrags. Sie sind jedoch gesetzlich verpflichtet, den Vermieter innerhalb eines Monats über den Tod Ihres Angehörigen zu informieren.
Wenn eine Wohnung nach dem Todesfall aufgelöst werden muss, können die Kosten dafür oft sehr hoch sein. Aus diesem Grund hoffen viele Angehörige darauf, dass das Sozialamt die Kosten übernimmt.
Allerdings übernimmt das Sozialamt nur dann die Kosten der Wohnungsauflösung, wenn die Erben nachweislich zahlungsunfähig sind. Das gilt auch, wenn die Erben sich in Insolvenz befinden oder Grundsicherung beziehen. Wenn der Nachlass jedoch ausreicht, um die Kosten der Wohnungsauflösung zu decken, wird das Sozialamt wahrscheinlich nicht einspringen.
Es ist auch zu beachten, dass ein Antrag auf Kostenübernahme durch das Sozialamt ein langwieriger Prozess ist. Daher sollten Sie die Kostenübernahme so früh wie möglich beantragen.
Eine erste Besichtigung mit Beratung sowie das Angebot sind kostenlos.
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